Stromspeicherförderung 2024
https://www.klimafonds.gv.at/call/stromspeicheranlagen-2024/
Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Bestehende Stromerzeugungsanlagen sind Anlagen, die bereits errichtet sind und Strom produzieren.
Euer Team,
Christian, Elisabeth, Hanna, Martin, Oskar